Rechtsänderungen in 2020 – nicht nur für Speditionen

Spedition | LKW-Transport | Rechtsänderungen 2020

Auch 2020 bleibt der Speditions- und Logistikbranche eine Vielzahl zusätzlicher, gesetzlicher Regularien nicht erspart. Einen Überblick über die neuen Gesetze gab kürzlich der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik heraus. Hier einige wichtige Neuerungen:

Der Mindestlohn wird erhöht – auch für Speditionen

Zum 1. Januar 2020 steigt für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer der gesetzliche Mindestlohn auf 9,35 Euro pro Stunde. Das Gesetz folgt hier dem Beschluss der Bundesregierung, welche sich wiederum auf den Vorschlag der Mindestlohnkommission beruft.

Neues Fachkräfte-Einwanderungsgesetz

Ausländischen Fachkräften soll mit diesem Gesetz ab dem 1. März 2020 der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Jeder mit einer entsprechend anerkannten Qualifikation soll dann im jeweiligen Beruf in Deutschland arbeiten dürfen. Mit dieser Regelung entfallen zukünftig sowohl die aktuell noch geltende Vorrangprüfung sowie die Beschränkung auf sogenannte Engpassberufe.

Des Weiteren bekommen Hochschulabsolventen und Personen mit qualifizierter Berufsausbildung aus Nicht-EU-Staaten zukünftig sechs Monate Zeit, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden. Dies allerdings nur, wenn hinreichende Deutschkenntnisse vorliegen und der Lebensunterhalt während der Jobsuche gesichert ist.

Bereits in Kraft: Paketboten-Schutz-Gesetz

Bereits am 23. November 2019 ist das Gesetz für eine Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Paketboten (Paketboten-Schutz-Gesetz) in Kraft getreten. Eingeführt wurde hiermit eine Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben in der KEP-Branche. Danach haftet jeder in der Paketbeförderung tätige Unternehmer dafür, dass seine Subunternehmer der Zahlungspflicht für die Sozialversicherungsbeiträge nachkommen.

Paketbeförderung ist dabei

  1. die Beförderung adressierter Pakete mit einem Einzelgewicht von bis zu 32 Kilogramm, soweit diese mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen erfolgt,
  2. die stationäre Bearbeitung von adressierten Paketen bis zu 32 Kilogramm mit Ausnahme der Bearbeitung im Filialbereich.

Sektorales Fahrverbots in Tirol wird verschärft

Zu Jahresbeginn verschärft die Tiroler Landesregierung das sogenannte sektorale Fahrverbot auf der Inntalautobahn nochmals. Ziel ist, den Lkw-Transitverkehr zu reduzieren und das Transportaufkommen stattdessen auf die Schiene zu verlagern. Neu vom Fahrverbot betroffen sind jetzt auch die Lkw der Schadstoffklasse Euro VI. Des Weiteren werden die betroffenen Gütergruppen von acht auf 13 erweitert.

Neuerungen bei der Straßenmaut innerhalb der EU

In Österreich steigen die Mautgebühren je nach Fahrzeugtyp um bis zu 3,9 Prozent. Zudem gibt es ab 2020 eigene, ermäßigte Mauttarife für Fahrzeuge mit reinem Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb.

Nachdem die Maut in Flandern und Brüssel schon Mitte 2019 angehoben wurde, folgt jetzt auch eine Erhöhung im wallonischen Landesteil um bis zu 2,5 Prozent.

In Tschechien wird das mautpflichtige Streckennetz ab 1. Januar 2020 um knapp 900 Kilometer erweitert. Betroffen ist auch die Verbindungsstraße vom Grenzübergang Furth-im-Wald/Folmaya nach Pilsen.

In Bulgarien wird das bisherige Vignettensystem im Frühjahr 2020 durch ein streckenbezogenes, elektronisches Mautsystem abgelöst.

Nachdem die Gebühren für die Eurovignette erst Mitte 2019 angehoben wurden, folgt für Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro V zum 1. Januar 2020 eine zweite Tariferhöhung. Für die Benutzung von Autobahnen und einiger Fernstraßen (Schweden) wird die Eurovignette für alle in- und ausländischen Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen in Dänemark, den Niederlanden, Luxemburg und Schweden erhoben.

Spedition SPEWIE befürchtet Überregulierung

Simon Wiesholler, Geschäftsführer der SPEWIE Spedition Wiesholler GmbH aus Holzkirchen bei München, kritisiert den spürbar zunehmenden Regulierungseifer der verschiedenen Gesetzgeber. Hier überlagern sich EU-Gesetze und regionale Landesgesetze und schaukeln sich so zu einer unangemessenen Belastung der Wirtschaft und insbesondere der Speditionsbranche auf. Ein Paradebeispiel hierfür sei laut Wiesholler das sektorale Fahrverbot in Tirol, welches die ohnedies schon hohen Umweltschutzauflagen der Transportbranche bis zur Existenzbedrohung betroffener Speditionen ausweitet.

zurück zur Übersicht